23 Dezember 2008

Gesetz der Katastrophe

Der Beschluss des Auslandskatastrophenfondsgesetzes nach dem Tsunami sei offenbar nur Anlassgesetzgebung gewesen. So sehen es die Hilfsorganisationen Rotes Kreuz und Ärzte ohne Grenzen. Sie hätten sich durch das Gesetz rascherere und mehr Hilfe auch bei anderen Katastrophen erhofft. Aber seit dem Tsunami sei kaum mehr Geld über den Fonds geflossen, und auch bei der Tsunami-Hilfe habe es bekanntlich massive Ungereimtheiten gegeben, sagt Franz Neunteufl, Geschäftsführer von Ärzte ohne Grenzen.

Es habe sich die Befürchtung bestätigt, "dass der Auftrag dezitiert lautete, ein Wischi-Waschi-Gesetz zu machen, das sozusagen das Deckmäntelchen für die geplanten öffentlichkeitswirksamen Aktionen der damaligen Bundesregierung hergeben sollte. Und so ist es ja dann auch geschehen: Es wurden 50 Millionen Euro zugesagt. Unterm Strich sind neun Millionen davon übrig geblieben, die in erster Linie dafür verwendet wurden, um die Ausgaben der Ministerien zu decken.

Launsky-Tiefenthal dementiert

Es sei nach dem Tsunami aber auch die Arbeit von Bundesheer-Soldaten im Katastrophengebiet finanziert worden, entgegnet der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tiefenthal. Und als Beispiel, dass doch noch Geld aus dem Fonds geflossen ist, nennt er das große Erdbeben in Pakistan.

Keine Aktivierung des Auslands-Katastrophenfonds

Das war aber vor drei Jahren sagt Max Santner, Leiter der Internationalen Hilfe beim Roten Kreuz. Dabei hätte seither durchaus auch Bedarf bestanden: "Wenn wir die großen Katastrophen der vergangenen Jahre hernehmen wie den Wirbelsturm in Myanmar oder das Erdbeben in China, würden wir rascher in unseren Hilfsaktivitäten vorort sein können, denn es würde rascher eine Finanzierung zur Verfügung gestellt werden können. In beiden Fällen ist der Auslands-Katastrophenfonds nicht aktiviert worden."

"Faktenlage musste erst geprüft werden"

Bisher musste der Fonds durch einen Beschluss der Bundesregierung erst dotiert werden. Laut Außenministeriumssprecher Launsky-Tiefenthal mussten davor die jeweils zuständigen Ministerien nämlich Gesundheits-, Verteidigungs-, Innen- und Außenminsterium die Faktenlage prüfen. Schließlich gehe es um Steuergelder, sagt Launsky.

Geldsumme soll vorher fixiert werden

Der Rot-Kreuz-Verantwortliche Santner meint aber, wenn von vornherein eine fixierte Geldsumme festgelegt wäre, könnte das Außenministerium alleine und im Sinne von "wer rasch hilft, hilft doppelt" agieren. Tatsächlich plant das Außenminsiterium jetzt eine Änderung in diese Richtung. Ministeriums-Sprecher Launsky-Tiefenthal: "Es ist so, dass jetzt in die Budgetverhandlungen hineingegangen wird, um so eine Fixdotierung zu bekommen, und die Mittel würden dann sowohl dem direkten Einsatz der Regierungen, aber auch den NGOs und Hilfsorganisationen zugute kommen. Das hieße jedenfalls schnellere Hilfe, was die Höhe der Dotierung anbelangt."

Dass weiterhin genau kontrolliert werden muss, was mit den Steuergeldern geschieht, darüber sind sich Santner und Launsky-Tiefenthal einig. Die Chancen, dass sich das Außenministerium durchsetzt und dass unter der neuen Bundesregireung tatsächlich fix dotiertes Geld in den Auslandskatastrophenfonds fließt, stehen laut dem Ministeriumssprecher gut.

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