Gesetzlich festgeschrieben wird das Recht des DRK, das Zeichen «Rotes Kreuz auf weißem Grund» und die Bezeichnungen «Rotes Kreuz» und «Genfer Kreuz» zu benutzen. Das DRK ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes. Es unterliegt drei verschiedenen Rechtsordnungen: dem humanitären Völkerrecht, dem internationalen Rotkreuzrecht und dem nationalen Recht.
"Wir sind sehr froh über die Verabschiedung des Gesetzes", sagt Clemens Graf von Waldburg-Zeil, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes. " Es ist eine Würdigung unserer nationalen und internationalen Aufgaben im Dienst des Menschen."
Das DRK war nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts 1945 nach der Kapitulation von den alliierten Siegermächten aufgelöst worden. Deshalb regelt das Gesetz von 1937 nicht die Rechte und Pflichten des heutigen DRK. Weil das Gesetz außerdem noch von nationalsozialistischer Terminologie geprägt ist, wird es im Zuge der Rechtsbereinigung spätestens zum 1. Dezember 2010 aufgehoben. Der heute beschlossene Entwurf ersetzt das Gesetz von 1937 durch eine zeitgemäße Neuregelung. «Wir geben dem DRK die Rechtssicherheit, die es für seine erfolgreiche Arbeit braucht», teilte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit.
Im neuen Gesetz ist festgeschrieben, dass die DRK-Mitarbeiter zum
Sanitätsdienst der Bundeswehr herangezogen werden können und dann
nach dem Genfer Abkommen genauso zu schonen und zu schützen sind wie militärisches Sanitätspersonal. Dies gilt nach dem Gesetz auch für den Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe.
Quelle: deutsches Rotes Kreuz
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