04 Januar 2008

Unreines Wasser: Bürgermeister muss zahlen

WINDISCHGARSTEN/STEYR. Weil er seine Einwohner nicht rasch genug über mit Colibakterien verseuchtes Trinkwasser informiert haben soll, wurde der Bürgermeister von Windischgarsten zu einer Geldbuße verdonnert.

Anfang August 2006 hatte die Gemeindeärztin Bürgermeister Norbert Vögerl (kleines Foto unten) über Durchfallerkrankungen in der Gemeinde informiert, die womöglich durch verseuchtes Wasser verursacht worden seien. Drei Tage später erging bereits eine amtliche Mitteilung an die Gemeindebewohner, zwei weitere Tage später wurde offiziell informiert, dass tatsächlich Verunreinigungen durch Colibakterien festgestellt worden seien. Den Bürgern wurde geraten, das Wasser vorsorglich abzukochen.

Von dem verunreinigten Wasser waren damals rund 3500 Einwohner betroffen. Auch in der Gemeinde Spital am Pyhrn stand in einigen Haushalten kein einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung. Der Gemeinderat beschloss damals, eine so genannte UV-Anlage anzukaufen, um mit der ultravioletten Strahlung die Keime abzutöten. Der Windischgarstner Amtsleiter Arthur Rohregger bestätigte den OÖN im August 2006, dass das Trinkwasser in der Gemeinde mit Chlor behandelt werden müsse. Dadurch sei das Wasser unbedenklich, schmecke aber nicht mehr so gut, hieß es. Bei den Karstböden in der Pyhrn-Priel-Region sei ein Eintrag von Bakterien ins Grundwasser schnell und einfach möglich, hieß es als Erklärung für die Verunreinigungen aus dem Ressort von Wasserschutz-Landesrat Rudolf Anschober.

Im September 2006 leitete die Staatsanwaltschaft Steyr allerdings Untersuchungen gegen die Windischgarstner Gemeindeorgane wegen möglichen Fehlverhaltens ein. Die Anklagebehörde stützt sich auf das Lebensmittelgesetz, wonach eine umgehende Information der Bevölkerung - etwa durch die Feuerwehr - gesundheitliche Gefährdungen früher verhindert hätte.

Es kam aber nicht zur Anklage. Das Verfahren wurde mittels einer Diversion erledigt. Der Bürgermeister musste 5750 Euro, der Amtsleiter 7750 Euro Geldbuße bezahlen. Da es sich um eine Diversion und nicht um eine Gerichtsstrafe handelt, sind die Gemeindevertreter aber nicht vorbestraft.

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