19 Juni 2008

Rotes Kreuz vs. Johnson&Johnson

Das amerikanische Rote Kreuz (American Red Cross, ARC) darf auch in Zukunft auf kommerziellen Verkaufsartikeln das Rotkreuz-Markenzeichen verwenden. Die Hilfsorganisation und der US-Konzern Johnson & Johnson einigten sich jetzt, ihren Patentrechtsstreit beizulegen. Vor einem Jahr hatte der Konzern das ARC und vier Lizenznehmer beim New Yorker Bundesbezirksgericht wegen Markenverletzung verklagt.

Johnson & Johnson warf der Hilfsorganisation vor, das gemeinsam genutzte Erkennungszeichen des roten Kreuzes, an dem der Konzern seit 1887 Rechte hält, für kommerzielle Zwecke zu benutzen. Das ARC hatte seit 2004 das Symbol an verschiedene Unternehmen zur Herstellung von Erstehilfe- und Vorsorgeprodukten lizensiert.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, der heute 185 verschiedene Organisationen angehören, hatte das Signet bereits bei der Gründung 1863 als Zeichen für die neutrale Versorgung von Kriegsopfern eingeführt; die Markenrechte gelten jedoch nur für gemeinnützige Hilfszwecke.

Im Gerichtsverfahren teilte der zuständige Richter die Auffassung des ARC, wonach die Hilfsorganisation das Markenzeichen auch für bestimmte kommerzielle Produkte verwenden kann. Die Parteien ließen nun die von beiden Seiten vorgebrachten Klagen fallen.

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