
Nun haben die Vereinten Nationen den Zugang zu sauberem Wasser zum Menschenrecht erklärt. Die Betroffenen können es in den jeweiligen Ländern aber nicht einklagen. Was nützt ein Menschenrecht, das nicht einklagbar ist?
HOUDRET: Auch wenn es keine konkreten Verpflichtungen beinhaltet, hat es natürlich einen großen symbolischen Wert. Jetzt kommt es darauf an, wie man das umsetzt, ob es bestimmte Verpflichtungen für die Staaten beinhaltet. Dazu soll leider erst Ende nächsten Jahres der Endbericht der Sonderbeauftragten des Menschenrechtsrates in Genf vorgestellt werden, der sich konkret damit beschäftigt, wie man dieses Menschenrecht unter anderem auch als internationales Recht verankern kann.
Welche Möglichkeiten sehen Sie persönlich, das Menschenrecht international durchzusetzen?